#Vogelgrippe

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Ab dem 1. Mai 2023 darf das Hausgeflügel somit wieder ohne Einschränkung die Ausläufe und Weiden benutzen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Vogelgrippe-Virus auch weiterhin, insbesondere bei Wildvögeln, vorkommt und unter Umständen auch das Hausgeflügel infiziert.
HINTERTHURGAU, NACHBARSCHAFT 28. April 2023 10:12 Uhr Artikel
Vogelgrippe: Massnahmen werden aufgehoben – Wachsamkeit bleibt geboten
Die nach einem Ausbruch von Vogelgrippe im Kanton Zürich angeordneten tierseuchenpolizeilichen Massnahmen werden aufgehoben. Ab dem 1. Mai 2023 darf das Hausgeflügel wieder ohne Einschränkung die... mehr
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