Die tragischen Szenen trugen sich im Jahr 2016 in einem Haus an der Hauptstrasse mitten in Bronschhofen zu. Die Ehefrau eines Russen wurde tot aufgefunden. Für das Kreisgericht Wil in Flawil war die Sachlage klar und sie verurteilte den 46-jährigen Russen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem 15-jährigen Landesverweis. Doch der Mann zog den Fall vor das Kantonsgericht weiter forderte dort im August einen Freispruch. Er bestritt, seine Ehefrau gewürgt zu haben.
Das Ehepaar hat mit der gemeinsamen Tochter zu jenem Zeitpunkt als Asylbewerber in der Schweiz gelebt. In seiner Heimat sei dem Mann aufgrund von politischen Machtkämpfen eine Straftat unterstellt worden, die er nicht begangen habe. Um nicht lange eingesperrt zu bleiben, habe er mit seiner Ehefrau und der Tochter die Flucht ergriffen. Nach einigen Monaten hätten Frau und Tochter in die Heimat zurückkehren wollen, weil die Mutter und Grossmutter im Sterben lag. Darin sah die Staatsanwaltschaft das Motiv, da der Russe nicht ohne Familie habe leben wollen. Vor dem Kantonsgericht wies der Angeklagte alle Vorwürfe jedoch von sich, wie «20 Minuten» im August berichtet hatte. Er stellte vor Gericht diverse Mutmassungen an, wer seine Frau ermordet haben könnte. Zudem zeigte er sich überzeugt, dass die Frau erst nach dem Tod ins Ehebett gelegt worden sei.
Vorsätzliche Tötung statt Mord
Seit Donnerstag liegt nun das Urteil der Berufungsverhandlung vor. Es bleibt bei der 12-jährigen Haftstrafe und einem 15-jährigen Landesverweis, auch wenn aus dem «Mord» eine «vorsätzliche Tötung» geworden ist, wie «Tagblatt Online» mit Bezug auf die Agentur SDA-Keystone schreibt. Der gemeinsamen Tochter muss er Schadensersatz und eine Genugtuung bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sdu)