Als Vertreter der Interessengemeinschaft «IG Neue Mehrzweckhalle und Vereinshaus Oberhofen» informierte Hanspeter Wehrle diese Woche über die aktuelle Situation der Turnhalle Oberhofen. Die alte Turnhalle wurde 1940 erbaut und war damals ein grossartiges Bauwerk für die 1500 Einwohner von Münchwilen. 80 Jahre später wohnen heute über 5500 Einwohnern im Hinterthurgauer Bezirkshauptort und die bestehende Halle kann die Bedürfnisse nicht mehr abdecken. Auch baulich entspricht sie nicht mehr heutigen Normen und Ansprüchen. Die Halle, das heisst, das Erscheinungsbild der Halle, ist denkmalgeschützt. 2015 beabsichtigte die Schulbehörde, das Gebäude zu renovieren und einen Baukredit in der Höhe von rund fünf Millionen Franken zu beantragen. Nach heftiger Kritik verzichtete die Behörde auf eine Abstimmung und zog das Projekt zurück.
Bedürfnisse an eine «neue» Halle und ein Vereinshaus
Es gibt viele und sehr unterschiedliche Bedürfnisse in den Münchwiler Vereinen. Einige Votanten haben das im Rahmen der Vereinspräsidenten-Konferenz bestärkt. Die IG denkt an eine Halle für mindestens 400 Personen bei einer bequemen Bestuhlung an Tischen, den Einbau einer grösseren Bühne für kulturelle Anlässe inklusive der nötigen Technik und Stauraum für Requisiten, ein einladendes Foyer und zweckmässige Catering-Infrastruktur sowie an ausreichende und geeignete Parkiermöglichkeiten. Für das Vereinshaus sollen speziell die Bedürfnisse der Kinder-Betreuungs- und Jugendorganisa¬tionen geprüft werden.
Vereinspräsidenten sagen Ja
Die Vereinspräsidenten Jürg Hüni, Hans-Jörg Schmid, Roland Aeby und Urs Bommer fanden lobende Worte für die Initiative der IG und stimmten einem tatkräftigen Mitwirken ihrer Vereine zu. Hanspeter Wehrle stellte fest, dass mit diesem Einverständnis die IG definitiv gegründet sei.
Münchwilens Gemeindepräsident Guido Grütter sagt zum weiteren Vorgehen: «Es müssen die Bedürfnisse im Detail bekannt und in der Bevölkerung breit abgestützt sein. Die Stimmbürger geben dann den Behörden an einer Gemeindeversammlung einen klaren Planungsauftrag. Daraufhin lässt die Behörde planen, was, wie, wann und zu welchen Kosten gebaut werden soll. Darüber entscheiden wird wiederum der Souverän.»
Margrit Keller