Sind Listenhunde gefährlicher als andere Rassen? Viele würden die Fragen wohl spontan mit «Ja» beantworten. Doch in der Statistik der am häufigsten zubeissenden Hunde sind oftmals auch andere zu finden – wie in etwa Schäferhunde oder Dobermänner.

In vielen Kantonen sind Listenhunde nur unter Auflagen oder mit einer Bewilligung erlaubt – letzteres muss beispielsweise im Kanton Thurgau vorliegen. Im Kanton St.Gallen sind Listenhunde erlaubt. Für viele unverständlich – gerade nach solchen Vorfällen, wie es in Oberuzwil der Fall war. Ein Listenhund griff den Zwergpudel «Laura» an. Die Hündin wurde dabei so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste.

Natürlich beissen auch kleinere Rassen zu. Doch die Folgen sind nun mal bei einem Biss von einem Chihuahua oftmals nicht so verheerend wie bei einem American Staffordshire Terrier. Sollten solche Rassen also verboten werden? Stimmen Sie unten ab.