Der Stadtrat beendet damit das seit 2013 andauernde Genehmigungsverfahren zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes und dem überarbeiteten kantonalen Richtplan wurden neue Anforderungen, insbesondere im Bereich der inneren Verdichtung, rechtskräftig. Trotz einem nachgereichten Ergänzungsbericht zur Nutzungsplanung reichten die geforderten Nachweise nicht aus, schreibt die Stadt Wil am Donnerstagvormittag in einer Mitteilung.

Bis zum Erlass einer neuen Nutzungsplanung gilt damit auf dem ehemaligen Gemeindegebiet der Stadt Wil weiterhin der heute rechtskräftige Zonenplan von 1992 mit dem bisherigen Baureglement samt Teilzonenplänen und Nachträgen. Für den Fall, dass keiner der Rekurrenten den Entscheid des Baudepartements weiterzieht, geht der Stadtrat davon aus, dass das Baudepartement das neue Baureglement demnächst genehmigen wird. «Aufgrund der Aufhebung des zugehörigen Zonenplans sind indes noch verschiedene Abgrenzungsfragen zu klären», schreibt die Stadt Wil weiter.

Die Überarbeitung der Nutzungsplanung auf der Grundlage des neuen Planungs- und Baugesetzes werde nun mit hoher Priorität angegangen. Dieser Prozess nimmt allerdings mehrere Jahre in Anspruch. In dieser Zeit wird weiterhin Ungewissheit in der Baubranche und bei Investoren herrschen, wie es nun weitergeht in Wil. (sk/sdu)

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Diese Bauprojekte wären tangiert (4.7.):

«Es ist ein Entscheid mit grosser Reichweite», sagt der zuständige Wiler Stadtrat Daniel Stutz zur aktuellen Thematik um die Nutzungsplanung. Am 27. Juni hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen nach über dreijähriger Prüfung entschieden, dass diese nicht wie von der Stadt Wil vorgeschlagen umgesetzt werden kann – und stützte drei Rekurse zumindest teilweise (siehe Text unten). Es dürfte nun während mehrerer Jahre weiterhin unklar sein, was denn gilt, wenn man bauen möchte.

14 Tage hat die Stadt seit dem 27. Juni Zeit, um zu entscheiden, ob gegen diesen Entscheid rekurriert wird, womit sich als nächste Instanz das Verwaltungsgericht damit zu befassen hätte. Will heissen: Bis nächsten Donnerstag muss die Entscheidung gefallen sein. Nachdem das Thema am Mittwoch im Stadtrat diskutiert worden ist, steht sie noch aus.

Auswirkungen auf das Agrar-Areal

Es geht nun also darum, möglichst schnell zu klären, welche Bauordnung denn gilt. Dies wiederum bedingt Gespräche mit dem Kanton St. Gallen. Der neue Zonenplan betrifft selbstredend auch Grossprojekte, die teilweise nicht umgesetzt werden können, so lange unklar ist, welche Planungs-Instrumente die nächsten Jahre gültig sind. Es geht auch grosse Bauvorhaben rund um den Bahnhof. Das Agrar-Areal zum Beispiel liegt momentan in der Industriezone, würde aber gemäss neuem Zonenplan in die so genannte Wohn- und Gewerbezone 4 umgezont, womit vierstöckige Wohnungen mit gewerblicher Nutzung realisiert werden könnten. Mindestens 200 neue Wohnungen sollen auf jenem Gebiet zwischen Bahnhof und Lindenhof entstehen. Die Post am Bahnhof liegt derzeit in der Zone für öffentliche Bauten und soll in die Kernzone 4 umgezont werden. Was mit dem Postgebäude, das teilweise nicht mehr gebraucht wird, geschehen soll, ist allerdings noch unklar. Keine Auswirkungen hat die die Zonenplan-Änderung für das Landhaus-Areal direkt beim Bahnhof, welches in der Kernzone bleiben würde. Dort sind über 100 neue Wohneinheiten geplant.

Etwas weiter vom Bahnhof entfernt hätte die Zonenplanänderung Auswirkungen auf das Zeughaus-Areal. Dieses ist momentan auf einem Gebiet für öffentliche Bauten und käme in eine Wohn- und Gewerbezone 3 (dreigeschossige Bauten möglich) zu liegen. Das Gebiet Lenzenbühl im Westen der Stadt ist derzeit Gewerbe- und Industriezone und soll in eine Wohnzone 3 umgezont werden. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, zeigt aber auf, welche Tragweite der neue Zonenplan effektiv hat.

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So hat hallowil.ch über das DBU-Urteil berichtet (2.7.):

Vor mittlerweile über drei Jahren hat das Wiler Stadtparlament den neuen Zonenplan und das Baureglement, welche die bestehenden Instrumente aus dem Jahr 1992 ersetzten sollen, genehmigt. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Und trotzdem ist die neue Nutzungsplanung noch immer nicht in Kraft – und wird es auch noch eine ganze Weile nicht sein, wenn überhaupt. Denn das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat drei Rekurse gegen diese Nutzungsplanung gestützt – zumindest teilweise. Dies geht aus dem Entscheid hervor, welcher am 27. Juni gefällt wurde und hallowil.ch vorliegt. Der bereits genehmigte Zonenplan der Stadt Wil von 2016 wird aufgehoben.

Worum geht es? Die neue Nutzungsplanung ist nicht nur aufgrund ihres Alters anzupassen, sondern auch wegen der Fusion von Wil mit Bronschhofen per 2013. Es braucht einheitliche Instrumente. Im Kern geht es um verdichtetes Bauen und um die Frage, welche Zonen eingeführt werden sollen. Nun aber kommt das Baudepartement zum Schluss, dass der Zonenplan, so wie vom Stadtrat vorgeschlagen, nicht umgesetzt werden kann. Jedoch hat die Behörde die Möglichkeit, diesen Entscheid zu bekämpfen. Somit würde der Fall weitergezogen – allenfalls sogar bis an die letztmögliche Instanz, das Bundesgericht. Oder aber die Wiler Exekutive entscheidet sich dafür nachzubessern. Eine Stellungnahme der Stadt Wil ist für Mittwoch in Aussicht gestellt.

Wie auch immer: Bis die Nutzungsplanung in Kraft tritt, wird es noch mehrere Jahre dauern. Solange wird es in der Äbtestadt weiterhin keine Rechts- und Planungssicherheit geben für Projekte, die auf der neuen Grundlage fussen.