Im Prinzip geht es um 56 Franken. Für diesen Betrag hat der Mann in der Nacht von Karfreitag auf Ostersamstag dieses Jahres im Pilgerhaus Maria Dreibrunnen nach einem Einbruch Zigaretten gestohlen – um dann ohne passenden Führerschein und auch ohne Auspuff-Endrohr am Auto davonzufahren, dafür mit Drogenrückständen im Blut (siehe Text unten). Trotz dieser Vorwürfe hatte der Verteidiger vor Schranken für Freispruch plädiert – mit Verweis auf vollständige Schuldunfähigkeit. Er forderte die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, welches über die Schuldfähigkeit seines Mandanten wegen des Drogenkonsums eine Aussage machen würde.

Doch der Richter sah es anders und sprach ein Urteil, das nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegt. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 140 Tagen verurteilt, wobei er die Hälfte im Rahmen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft bereits abgesessen hat. Dazu kommen eine Busse von 200 Franken, die Kosten für die Verteidigung von gut 7100 Franken – und vor allem ein Landesverweis für fünf Jahre. Der Verteidiger hatte gefordert, auf die Landesverweisung zu verzichten – erfolglos.

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Vorschau auf den Gerichtsfall:

Er hatte die Tat sauber geplant. Am Karfreitag dieses Jahres ging der Mann am Mittag zusammen mit seiner Frau ins Restaurant «Pilgerhaus». Später begab er sich alleine ins dritte Obergeschoss des Gebäues, wo er im Büro des Restaurants einen Schlüsselbund mit mindestens zwei zum Restaurant gehörenden Schüsseln fand und mitgehen liess. In der darauffolgenden Nacht fuhr er mit zwei Schraubenziehern, Gartenhandschuhen, einem zusätzlichen Paar Schuhen im Kofferraum und einer Umhängetasche um kurz vor 1 Uhr zurück nach Maria Dreibrunnen. Mit einem der beiden Schlüssel öffnete er die Türe und ging in den Speisesaal. Der Deutsche durchsuchte mehrere Schubladen nach Wertgegenständen. Er fand allerdings nur sieben Packungen Zigaretten im Wert von 56 Franken. Diese steckte er unter seinen Pullover und verliess das Restaurant wieder durch die Eingangstüre.

Auspuff im Kofferraum statt am Auto

Nicht nur deswegen machte sich der Deutsche strafbar. Um zum Restaurant zu gelangen, benutzte er ein Auto, ohne dafür einen passenden Führerschein der Kategorie B zu haben. Zudem hatte er zuvor Drogen konsumiert und hätte selbst mit Führerschein nicht fahren dürfen. Des Weiteren war kurz zuvor das Auspuff-Endrohr abgefallen. Der Beschuldigte legte es in den Kofferraum und fuhr munter weiter.

So die Version der Staatsanwaltschaft. Am 28. Juni muss sich der Mann nun vor dem Kreisgericht Wil in Flawil verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen, wobei er bis zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon mehr als die Hälfte im Rahmen der Untersuchungshaft abgesessen haben wird. Dazu kommt eine Busse von 200 Franken und vor allem ein Landesverweis für fünf Jahre.