An seiner Sitzung vom 2. Februar 2017 hat das Stadtparlament Wil eine Interpellation «Mittagstisch-Catering an den Schulen der Stadt Wil durch die SV Schweiz AG» behandelt. Weil Fehler im Vergabeverfahren des Departements Bildung und Sport BS durch Medienberichte publik wurden, lud das Präsidium des Stadtparlaments die parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission GPK im Nachgang zu dieser Sitzung ein, die Vergabe zu prüfen und ihr Bericht zu erstatten.Zwischenzeitlich liegt der GPK-Bericht vor und das Präsidium hat diesen zur Kenntnis genommen. Darin werden der zu enge Zeitplan sowie die vom Departement BS im laufenden Verfahren vorgenommenen Anpassungen der Ausgangslage kritisiert. Ebenfalls kritisch äussert sich der GPK-Bericht zu den Mehrkosten, die durch den Wechsel des Caterers von der Migros Genossenschaft Ostschweiz zur SV Schweiz AG entstanden sind.

Mehr- statt Minderkosten
Mit dem Wegfall des Mittagstisch-Caterings ergibt sich für die Migros Ostschweiz als bisherige Catering-Anbieterin und als Pächterin der Mensa in der Schulanlage Lindenhof eine Umsatzeinbusse – die Mensa Lindenhof kann in der neuen Konstellation nicht mehr kostendeckend betrieben werden. Um eine Kündigung des Mensa-Pachtvertrags durch die Migros zu verhindern, wurde eine Mietzinsreduktion von 17‘500 respektive 18‘000 Franken pro Jahr vereinbart. Zusammen mit wiederkehrenden und einmaligen Kosten durch die Vergabe Catering ergeben sich damit infolge des Catererwechsels für die nächsten drei Jahre Mehrkosten von rund 41‘300 Franken pro Jahr.

Die Gesamtkosten der Stadt für den Mittagstisch liegen somit über dem offerierten Preis der Migros Genossenschaft Ostschweiz. Das Präsidium hat mit Befremden von diesen Mehrkosten Kenntnis genommen und kritisiert, dass es in der damaligen Interpellationsantwort mit Ausnahme einer Auflistung einmaliger Ausgaben keine Offenlegung dieser zusätzlichen Kosten gegeben habe. Ob der Stadtrat bei der Beantwortung der Interpellation von den zusätzlichen Kosten Kenntnis gehabt hat, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Ausschreibeverfahren angepasst
Abschliessend hält das Präsidium gestützt auf den GPK-Bericht fest, dass im Vergabeverfahren Fehler gemacht worden sind. Das Departement BS hat in einer Stellungnahme diesbezüglich festgehalten, dass «das Ausschreibeverfahren heute angepasst und nicht mehr gleichermassen durchgeführt werden würde». Das Präsidium erwartet vom Departement BS, dass künftige Vergabeverfahren korrekt und nachvollziehbar durchgeführt werden.