Hundebissverletzungen an Menschen, Hundebissverletzungen an Tieren sowie Beobachtungen von überagressivem Hundeverhalten – solche Vorfälle sind zu melden. Dafür stehen betroffenen Personen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung – entweder eine Meldung bei der politischen Gemeinde oder eine Anzeige bei der Polizei. Das Departement BUV der Stadt Wil informiert aufgrund verschiedener Vorkommnisse über das Vorgehen.
Meldung bei der Gemeinde:
Das Hundegesetz des Kantons St.Gallen (Stand 9. Januar 2003) regelt unter anderem die Kontrolle von Hunden, wobei gemäss Artikel 2 die politischen Gemeinden für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind. Unter anderem hält das Gesetz als Pflichten für den Halter fest, dass Hunde so zu halten sind, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen. Kommen Halter dieser Pflicht nicht nach, ordnet die politische Gemeinde mittels einer rechtsmittelfähigen Verfügung die erforderlichen Massnahmen an.

Die Gemeinde kann dabei Weisungen über Erziehung, Beaufsichtigung, Pflege, Unterbringung oder Haftpflichtversicherung des Hundes erlassen; zu einem Hundeerziehungskurs aufbieten; verfügen, dass der Hund ausserhalb der Wohnung an der Leine zu führen ist oder dass der Hund ausserhalb der Wohnung einen Maulkorb zu tragen hat; verbieten, den Hund bestimmten Personen anzuvertrauen; bauliche Massnahmen verlangen, welche Dritte vor Angriffen des Hundes schützen; einen Wesenstest des Hundes durch eine Fachperson anordnen; verbieten, mehr als einen Hund oder bestimmte Hunderassen zu halten;  die Hundehaltung verbieten; oder die Beseitigung des Hundes anordnen. Letzteres ist als ultima ratio zu verstehen, wenn mildere Massnahmen nicht greifen. Ganz allgemein wird jeweils auf die Verhältnismässigkeit der verfügten Massnahmen geachtet.

Zuständigkeit des Departement Bau, Umwelt und Verkehr (BUV)
In der Stadt Wil ist gemäss Anhang zum Geschäftsreglement des Stadtrats grundsätzlich das Departement Bau, Umwelt und Verkehr BUV für das Hundewesen zuständig. Entsprechend nimmt das Departementssekretariat des BUV auch Meldungen über Vorfälle mit Hunden entgegen und prüft die eingegangenen Meldungen. Braucht die Gemeinde bei der Prüfung und Beurteilung eines Ereignisses Hilfe von Fachleuten, kann sie sich an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen AVSV des Kantons St.Gallen wenden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Wesensprüfung durchgeführt werden muss, da die Stadt Wil über keine eigenen Hunde-Fachspezialisten zur Abklärung von gemeldeten Fällen verfügt.
 
Die Meldung eines Zwischenfalls hat zeitnah zu erfolgen und kann persönlich, telefonisch, schriftlicher oder per Mail vorgenommen werden. Sie muss vollständige Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift und Telefonnummer) sowie zum Vorfall enthalten: Was ist wann und wo passiert? Dabei ist der Ablauf oder Hergang des Vorfalles möglichst genau zu schildern, auch unter Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalles. Wenn bekannt, sind Namen und Anschrift der für den Vorfall verantwortlichen Person anzugeben. Ebenfalls anzugeben sind die Anzahl und die Art der betroffenen und involvierten Tiere. Wenn es Zeugen für den Vorfall gibt, sind diese mit Namen und Anschrift aufzuführen. Erforderlich respektive hilfreich sind auch ärztliche oder tierärztliche Bescheinigungen über eventuelle Verletzungen im Zusammenhang mit dem Vorfall. 
Koordinaten: Departementssekretariat Bau, Umwelt und Verkehr; Hauptstrasse 20, Postfach 56, 9552 Bronschhofen. Tel: 071 914 47 19; Mail: sekretariatbuv@stadtwil.ch
 
Anzeige bei der Stadtpolizei:
Betroffenen oder Geschädigten im Zusammenhang mit einem Vorfall mit Hunden steht im Sinne einer weitergehenden Alternative auch die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei offen; dies ist die schärfere Massnahme als eine Meldung bei der Gemeinde. Die Polizeistation Wil nimmt entsprechende Anzeigen entgegen und leitet sie mit einem Rapport ebenfalls an das kantonalen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen AVSV weiter. Dort werden die Meldungen gesammelt und zur Prüfung von Massnahmen gemäss Hundegesetz an die Stadt Wil weitergeleitet, wo das Departementssekretariat des Departements Bau, Umwelt und Verkehr BUV diese Meldungen wiederum entgegen nimmt, sie prüft und anschliessend angemessene Massnahmen erlässt.

Den analogen Weg beschreiten notabene auch Ärzte und Tierärzte, die Menschen oder Tiere nach Hundebissen behandeln: Auch für Ärzte und Veterinäre besteht eine obligatorische Meldepflicht für Hundebisse an das AVSV, wo sie wiederum erfasst und anschliessend an die Stadt Wil weitergeleitet werden. Diese Meldungen machen Sinn, liefern diese Fallzahlen und -details doch wichtige Informationen, beispielsweise ob Hunde bestimmter Rasse häufiger beissen oder wo allenfalls Präventionsmassnahmen notwendig sind. Für den Fall, wo Verletzte nicht auf dem Meldeformular verzeichnet sein wollen, kann der Arzt den Fall auch anonym, das heisst ohne explizite Personendaten des Verletzten melden.
Koordinaten: Polizeistation Wil, Lerchenfeldstrasse 12, 9500 Wil. Tel: 058 229 79 79; Mail: infokapo@kapo.sg.ch