Der heutige Standort des Werkhofs ist zu klein, um allen Aufgaben gerecht zu werden. Deshalb plant die Stadt Wil einen Neubau an der St. Gallerstrasse. Dieser soll den Werkhof und die Stadtgärtnerei unter einem Dach vereinen. Urs Etter, Präsident der vorberatenden Bau- und Verkehrskommission (BVK) hielt fest, dass den Kommissionsmitgliedern die Notwendigkeit des Neubaus überzeugend habe aufgezeigt werden können. Der BVK sei es ein Anliegen, einen Leerstand der bisherigen Liegenschaften zu vermeiden. Deshalb beantrage die BVK, dass im Rahmen der Volksabstimmung über den Neubau des Werkhofs Ideen über die vorgesehene Nutzung der freiwerdenden Liegenschaften vorgelegt werden sollen.
Alle Fraktionen anerkannten die Notwendigkeit eines Werkhof-Neubaus. Es handle sich um ein zwar teures, aber wichtiges Generationenprojekt, sagte Marco Albrecht im Namen der SVP-Fraktion. Den Antrag der BVK lehne seine Fraktion ab. Verschiedene Projekte sollten nicht miteinander vermischt werden. Diese Meinung teilte auch Alexander Lyner von der Fraktion Die Mitte. Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Projekt äusserte Michael Sarbach (GRÜNE prowil) auch Kritik. Beispielsweise habe man es verpasst, den Werkhof der Technischen Betriebe Wil in das Projekt zu integrieren. Sarbach votierte zudem für den Antrag der BVK. Auch die FDP-glp-Fraktion sprach sich für den Antrag der BVK aus. Man wolle eine Situation wie bei der Liegenschaft Turm vermeiden, sagte deren Rednerin Cornelia Kunz. Timo Räbsamen (SP) erklärte, dass er die Kritikpunkte der GRÜNEN prowil nachvollziehen könne. In der BVK sei aber nachvollziehbar aufgezeigt worden, weshalb diese nicht umgesetzt werden könnten.
Stadträtin Ursula Egli, Vorsteherin Departement Bau, Umwelt und Verkehr, betonte die Wichtigkeit des Projekts für Synergiegewinne und die Optimierung der Arbeitsabläufe. Sie hielt fest, dass auch Photovoltaik-Anlagen in das Projekt integriert würden. Das Parlament stimmte dem Antrag der BVK mehrheitlich zu und genehmigte den Kredit für das Vorprojekt plus einstimmig.
Nachtrag II zum Schulvertrag zurückgewiesen
Zurzeit regelt der Nachtrag I zum Schulvertrag die Beschulung der Schülerinnen in der Mädchensekundarschule St. Katharina. Dieser läuft im Sommer 2023 aus. Um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, möchte der Stadtrat den Nachtrag I mit einem Nachtrag II verlängern. Dass die Verlängerung des Nachtrags I notwendig sei, sei in der Bildungskommission unbestritten gewesen, hielt die Präsidentin Dora Luginbühl fest. Der Kommission fehle im Nachtrag II aber eine konkrete Aussage zu einer Befristung. Mit ihrem Rückweisungsantrag solle deshalb der Nachtrag II per Ende Schuljahr 2029/30 auslaufen, wenn bis Ende Juli 2025 kein neuer Schulvertrag zustande komme.
Sebastian Koller (GRÜNE prowil) äusserte Kritik an der Vorlage des Stadtrats. Unter anderem sei seine Fraktion irritiert darüber, dass der Nachtrag II keine Befristung beinhalte. Im Vergleich zum Rückweisungsantrag der Bildungskommission beinhalte der Rückweisungsantrag seiner Fraktion ein klares Szenario, wie ein allfälliger Ausstieg nach Ablauf der Frist vonstattengehen würde, hielt Koller ergänzend fest. Die FDP-glp-Fraktion unterstütze einstimmig den Rückweisungsantrag der Bildungskommission, bekräftigte Claudio Altwegg. Eine klare Regelung der Fristen verdeutliche den Willen zu einer baldigen Lösung der Oberstufenfrage. Mit einer Rückweisung gerate man in Zeitnot, entgegnete Christine Hasler (Die Mitte). Der Nachtrag II ermögliche es, einen vertragslosen Zustand zu vermeiden und die Verhandlungen mit der Stiftung fortzuführen. Ihre Fraktion lehne deshalb beide Rückweisungsanträge ab. Die SP-Fraktion, so Anja Bernet, spreche sich klar für eine Frist im Nachtrag II aus und unterstütze den Antrag der Bildungskommission. Auch die SVP-Fraktion begrüsse den Antrag der Bildungskommission, erklärte Christina Rüdiger. Eine Befristung würde eine Lösungsfindung in absehbarer Zeit fördern und abschliessend solle die Bevölkerung über einen neuen Schulvertrag entscheiden können.
Es bestehe ein Konsens, wonach ein vertragsloser Zustand ab August 2023 verhindert werden müsse, stellte Stadtrat Jigme Shitsetsang, Departementsvorsteher Bildung und Sport, fest. Eine Befristung des Nachtrags II sei aus Sicht des Stadtrats aber nicht nötig. Schliesslich stimmte das Stadtparlament mehrheitlich dem Antrag der Bildungskommission zu und wies das Geschäft an den Stadtrat zurück.
Motion zur Leistungserfassung erheblich erklärt
Mittels Motion forderte die GPK den Stadtrat auf, eine systematische Leistungserfassung durch die Mitarbeitenden der Stadt Wil einzuführen. Den Antrag des Stadtrats, die Motion erheblich zu erklären, habe er erfreut zur Kenntnis genommen, sagte GPK-Präsident Luc Kauf. Diese Massnahme habe sich in anderen Städten mit ähnlicher Grösse bewährt. Der Entscheid, für welche Stellen die Leistungserfassung er die Leistungserfassung eingeführt werde, sei dem Stadtrat zu überlassen.
Der Stadtrat, erklärte Stadtpräsident Hans Mäder, erachte eine Leistungserfassung in einzelnen Bereichen als zweckmässig. Dies sei aber mit Kosten verbunden und der Stadtrat würde bei einer Erheblicherklärung einen entsprechenden Kredit beantragen. Die Motion wurde kontrovers diskutiert und schliesslich erheblich erklärt.