Das Blaue Kreuz und die Stiftung Suchthilfe führten im Jahr 2022 in 682 Verkaufsstellen und 46 Gemeinden Alkohol- und Tabak-Testkäufe durch. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Verstossquote. Im Jahr 2022 lag die Verstossquote beim Alkoholverkauf bei 28 Prozent, ein Jahr zuvor bei 40 Prozent. Die Verstossquote beim Tabakvekauf lag 2022 bei 11 Prozent, ein Jahr zuvor bei 25 Prozent. 

Getestet wurden Gastronomiebetriebe (58 Prozent), der Detailhandel (25 Prozent), Tankstellen und Kioske (6 Prozent), Festveranstaltungen (10 Prozent) sowie der Onlinehandel (1 Prozent). Besonders an Festveranstaltungen zeigt sich, dass die Verstossquote mit 34 Prozent überdurchschnittlich war.

Die besseren Resultate im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 legen nahe, dass die Corona-Massnahmen einen negativen Einfluss auf das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen hatten. Das Tragen von Masken erschwerte dem Verkaufspersonal zusätzlich das richtige Einschätzen des Alters.

Im Jahr 2022 pendelte sich die Verstossquote wieder auf dem Niveau von vor Corona ein. Noch immer verstösst jede vierte Verkaufsstelle beim Verkauf von Alkohol gegen die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Die Ergebnisse zeigen, dass der Jugendschutz weiterhin gestärkt werden muss.

Für die fehlbaren Betriebe haben die Testkäufe keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Die Testkäufe dienen jedoch der Sensibilisierung des Personals der Verkaufsstellen.