Die neue Gesetzgebung hat Auswirkungen auf die Gemeinden. Was sie bisher im Amtsblatt publizieren mussten, muss nun auf die Publikationsplattform. Und die Publikation dort ist rechtlich verbindlich. Die neue Gesetzgebung gibt den Gemeinden die Möglichkeit, ebenfalls vollständig auf digital zu setzen, ihre Informationen nur noch auf der Publikationsplattform zu publizieren.

Das wöchentlich erscheinende Uzwiler Blatt in der gedruckten Form gelangt aber auch weiterhin in alle Haushaltungen. Warum setzt die Gemeinde nicht nur auf die digitale Schiene? „Die Gemeinde will, dass ihre Informationen gelesen werden, dass Bürger gut informiert sind. Deshalb ist momentan keine Option, nur auf digital zu setzen. Weil damit die Heterogenität der Bevölkerung nicht gebührend berücksichtigt ist. Weil aus heutiger Beurteilung mit dem digitalen Weg nur publiziert wäre, damit publiziert ist. Nicht, damit möglichst auch gelesen wird“, schreibt die Gemeinde Uzwil im aktuellen Mitteilungsblatt.

An neue Situation angepasst

Bisher war in Uzwil das gedruckte Uzwiler Blatt Publikationsorgan. Rechtlich relevante Pflichtpublikationen mussten ins Blatt, ihre Version dort war rechtsverbindlich. Gleichzeitig publizierte die Gemeinde ihr Blatt digital und Texte daraus auch in der News-Rubrik der Homepage. Dabei störte die digitalen Leser nicht, dass die einzig rechtsverbindliche Publikation die gedruckte Ausgabe war. Neu gibt es hier ab sofort einfach umgekehrte Vorzeichen. Die einzig rechtsverbindliche Form von amtlichen Uzwiler Pflichtpublikationen ist jetzt die Publikation auf der kantonalen Publikationsplattform. Ergänzend bleiben die anderen Kanäle wie das Uzwiler Blatt.

Somit geht Uzwil den gleichen Weg wie die meisten anderen Gemeinden der Region Wil. Nur die Stadt Wil hat entschieden, nicht mehr auf den bisherigen Kommunikationskanal – die Tages- und Wochenzeitung – zu setzen und hauptsächlich online zu kommunizieren. Auf Wunsch können in Wil die städtischen Mitteilungen schriftlich bestellt werden. (gk/red)