Das Wiler Parlament stimmte an der Sitzung vom Donnerstag der Schaffung einer Fachstelle für frühkindliche Förderung mit 29:8 Stimmen zu. Die acht Gegenstimmen aus der SVP galten zwar nicht der Ablehnung der Frühförderung, jedoch der angeblich falschen Schwerpunktsetzung. Die aus Baumängeln notwendige Dachsanierung des Ebnet-Saals ist mit 2,67 Mio. ist bewilligt. Für eine lange Debatte sorgte die Motion Sebastian Koller zum Reglement Benützung der Schul- und Sportanlagen und endete mit Rückzug der Motion. Weitere Behandlung fanden die Interpellationen Noger „Frühförderkonzept“; Hinder „Verkehrsschikane Fürstenlandstrasse“; Büsser „Neues Baureglement“ und Schweizer (JFDP) „Beschleunigung des projet futur Lindenhofquartier. Es war wieder einmal eine Parlamentssitzung, wo eine Beschränkung der Redezeit die Debatte erheblich verkürzt hätte in Anbetracht dessen, dass die lange Rede letztlich nicht zum gewünschten Erfolg führte.

Frühförderung und Spielgruppe
Die vom Stadtrat als Legislaturziel initiierte Frühförderung von Kindern zwischen Geburt und Schuleintritt wurde seitens des Departements Soziales, Jugend und Alter unter Beizug von Spezialisten umfassend vorbereitet. Die Vorlage an das Parlament beinhaltete die Schaffung einer Fachstelle, welche ab Januar 2018 mit Mehrkosten von 1,11 Mio. Franken für zwei Jahre und anschliessend jährlichen Kosten über 130'000 Franken den Betrieb aufnehmen soll. Ein Bericht nach dreijährigem Betrieb soll Auskunft geben über die Wirkung. Zu den Anträgen des Stadtrats kam ein Antrag der vorbereitenden Kommission mit vollständiger Kostenübernahme von zwei Spielgruppenbesuchen pro Woche für Kinder mit Deutschförderbedarf mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 65‘000 Franken.

Stadtrat Dario Sulzer, Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter SJA, unterstrich in seinen Ausführungen die grosse, lebenslang positive Wirkung der frühen Förderung – diese trage nicht zuletzt auch zur Chancengleichheit bei. Frühe Förderung sei dabei ein effizientes Instrument, das mit einem relativ geringen Einsatz finanzieller Mittel viel bewirken kann – der so genannte «return of investment» als ökonomische Grösse sei sehr gut, jeder in der frühen Förderung eingesetzte Franken spare später wesentlich grössere Beträge ein, davon sei auch die Wissenschaft überzeugt.

Die Schwerpunkte falsch gesetzt?
Seitens der Fraktionen von CVP, SP, Grüne/prowil und FDP kam einhellige Zustimmung zur Vorlage. Besondere Betonung fand das Erreichen eines hohen Benutzungsgrades. Der Nutzen liege weiter darin, fremdsprachige Kinder früh für die deutsche Sprache zu gewinnen. Auch für sozial Benachteiligte und problembehaftete Kinder sei das Angebot ein Gewinn.

Fast wie die Suche nach einem Haar in der Suppe klang die Absage der SVP zu Vorlage. Sie seien nicht grundsätzlich gegen die frühkindliche Förderung, betonte Erwin Böhi. Ihrer Meinung nach finde das Ziel der Erhöhung der Teilnehmerquote zu wenig Betonung, eher als erhoffte Wirkung beschrieben. Die Vorlage zeige sich eher als Struktur denn als Ziel. Zudem verlange der Kanton nicht die Schaffung einer Fachstelle.

Die Vorlage des Stadtrates wie auch der Zusatzantrag der Kommission wurden mit 28:9, ohne die SVP-Stimmen angenommen. Zustimmung mit 27:9 fand der Antrag der FDP-Fraktion, die Berichterstattung nach fünf Jahren, statt den vorgeschlagenen drei Jahren zu verlangen.

Ebnet-Saal – Dachsanierung
Wassereintritte durch die Decke des Ebnet-Saals in Bronschhofen offenbarten im Sommer 2014 erhebliche konstruktive Mängel in der Dachkonstruktion, die die Beständigkeit und Sicherheit des Bauwerks auf längere Frist beeinträchtigten. Mit der Korrektur der baulichen Mängel soll zudem die Erdbebensicherheit sowie die Lebensdauer der Tragkonstruktion erhöht werden. Auf dem sanierten Dach soll in Abstimmung mit den Sanierungsmassnahmen eine Photovoltaikanlage erstellt werden. Dazu beantragte der Stadtrat einen Kredit über 2,67 Mio. Franken.

Bereits in der Kommission sorgte die Vorlage für Kopfschütteln, dass ein noch junges Bauwerk bereits Millionen für Sanierungen koste. Die Beurteilung der Baumängel ergab, dass das Dach des Ebnet-Saales als Ganzes ersetzt werden muss. Zum Schutz der Inneneinrichtungen muss ein Notdach erstellt werden.

Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr BUV, hielt fest, dass auch der Stadtrat über die «Kostenspirale» negativ überrascht gewesen sei – bei der ersten Kostenschätzung sei noch nicht das ganze Ausmass des nun vorliegenden Schadens bekannt gewesen sei. Man sehe keine Alternativen zum vorgelegten Sanierungskonzept und dem darin dargestellten Vorgehen. Positiv sei, dass mit dieser Massnahme einerseits die Lebensdauer der gesamten Tragekonstruktion verlängert und andererseits auf dem Dach eine Photovoltaikanlage realisiert werden kann.

Seitens der Fraktionen war die Behebung der Baumängel unbestritten, um die Lebensdauer des ganzen Bauwerks verlängern zu können. Positiv wurde die Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach aufgenommen. Die Zustimmung zum Kredit über 2,67 Mio. Franken ergab sich folgerichtig mit 36:0.

Lange Debatte um die Motion Koller „Reglement Benützung Schul- und Sportanlagen“
Sebastian Koller (Junge Grüne) hat zusammen mit zehn Mitunterzeichneten eine Motion eingereicht mit dem Ziel, das vom Stadtrat Ende Dezember 2016 erlassene Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen dem Stadtparlament zur Beratung und Genehmigung zu unterbreiten. Begründet wird es in zweierlei Hinsicht: Zum einen verletze das Reglement das Legalitätsprinzip im Abgaberecht, da die Grundzüge der Benutzungsregeln nicht von der Legislative erlassen worden seien. Zum anderen sei das Benutzungsreglement inhaltlich zu optimieren und kundenfreundlicher auszugestalten. Der Erstunterzeichner beantragte, die Motion dringlich zu erklären, da das bestehende Reglement keine genügende Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung darstelle.

In seiner Stellungnahme weist der Stadtrat darauf hin, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die eine abweichende Beurteilung nahe legen. Die vom Motionär angeregte Ausweitung der Öffnungsmöglichkeiten ist in Prüfung, zudem steht das Departement BUV in regem Kontakt und Austausch mit der IG Wiler Sportvereine, der IG Kultur und anderen Nutzenden. In einer längeren Vorstellung von Problemen bei der Benützung der Anlagen und der Forderung nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung das Reglement durch das Parlament bewilligen zu lassen, wollte Sebastian Koller die Erheblicherklärung seiner Motion erreichen. Weil der Stadtrat an seiner Argumentation festhielt zog Koller seine Motion zurück und stellte in Absprache mit der Fraktion GRÜNE prowil eine parlamentarische Erklärung vor: «Das Parlament fordert den Stadtrat auf, den städtischen Vereinen spätestens am September 2017 die Nutzung der Schul- und Sportanlagen am Sonntagen und während der Schulferien zu ermöglichen.»

Nach dem Rückzug der Motion, war diese kein Thema mehr und die parlamentarische Erklärung lehnte das Parlament mit 20 Nein- zu 16 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

Interpellation Eva Noger (GRÜNE prowil) - Förderkonzept Wil: Eva Noger hat am 28. Februar 2017 zusammen mit 23 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Förderkonzept Wil» eingereicht. In dieser Interpellation werden vom Stadtrat Antworten zu 13 Fragen erwartet.

In seiner Interpellationsantwort erläutert der Stadtrat seinen Entscheid betreffend der Abschaffung der Kleinklassen – ein Entscheid, der notabene vom Schulrat vorberaten und im Sinne eines einen Richtungsentscheides zuhanden des Stadtrats beschlossen worden war. Weitere Aspekte der stadträtlichen Antwort beziehen sich auf die zu Grunde liegenden Überlegungen zur Führung von Kleinklassen beziehungsweise zur integrativen Beschulung, auf Massnahmen für Kinder, die bisher die Einführungsklasse oder das Einschulungsjahr besucht haben. Geplant ist, dass die Schulen der Stadt Wil einen adäquaten Gestaltungsraum erhalten, um jeweilige Gegebenheiten der Schuleinheit aufnehmen zu können.
 
Die Interpellantin Eva Noger (GRÜNE prowil) hielt sie fest, dass sie sich mit ihrer Interpellation nicht primär für oder gegen das eine oder das andere Modell – eine integrative oder eine separative Beschulung – ausspreche oder einsetze. Ihr sei es vielmehr einfach ein Anliegen, dass ein allfälliger Wechsel vom heutigen separativen auf einen neu integratives System sorgfältig abgeklärt, gut vorbereitet und umsichtig umgesetzt werde. Verschiedene Fragen im Zusammenhang mit diesem Modellwechsel seien aber ihrer Ansicht nach noch nicht ausreichend geklärt – auch nach der Interpellationsantwort des Stadtrats nicht. Zudem seien ihrer Ansicht nach die Fachleute und Direktbetroffenen, sprich die Lehrpersonen aus dem fraglichen Bereich, zu wenig mit einbezogen und über den gefällten Entscheid auch nicht angemessen informiert worden. Die Argumentation des Stadtrats in Bezug auf die Stigmatisierung sei nicht nachvollziehbar.

Stadträtin Jutta Röösli, Vorsteherin des Departements Bildung und Sport BS, zeigte auf, dass in verschiedenen Bereichen des lokalen Förderkonzepts Detailarbeiten noch im Gange seien – darum habe man noch nicht alle Fragen abschliessend beantworten können. Betreffend Beibehaltung von Kleinklassen in der Oberstufe verweise die Interpellationsantwort darauf, dass man hier jetzt bewusst noch keine Anpassungen vorgenommen habe, weil zuerst das in Aussicht gestellte kantonale Oberstufenkonzept abgewartet werden solle. Abschliessend zeigte sich die Interpellantin Eva Noger (GRÜNE prowil) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.
 
Interpellation Thomas Hinder (SVP) – Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse
Thomas Hinder (SVP) hat am 2. März 2017 mit 13 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse» eingereicht, in der er zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
 
In seiner Antwort verweist der Stadtrat auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die für den besagten Streckenabschnitt gelten: Im Einzugsgebiet der Fürstenlandstrasse liegen mehrere öffentliche, stark frequentierte Einrichtungen wie beispielsweise die Klosterweg-Turnanlage, das Spital Wil und das Pflegezentrum Fürstenau. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, die Verkehrssicherheit für den Fuss- und Radverkehr auf der Fürstenlandstrasse zu verbessern – dies ist das erklärte Ziel des Projektes «Strassenraumgestaltung Fürstenlandstrasse», das der Stadtrat dem Stadtparlament mit Bericht und Antrag unterbreitet hat und vom Parlament im Februar 2011 gutgeheissen worden ist.
 
Nach Installation der provisorischen Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Baukastensystem aus Kunststoff) wurde seitens der Stadt Wil deren Wirkung beobachtet und festgestellt, dass Anpassungen notwendig sind. Deshalb fand am 10. Januar 2017 eine Besprechung zwischen der Stadt Wil und der Kantonspolizei St.Gallen betreffend diese Installationsmassnahmen statt. Es wurde festgestellt, dass die Kreuzungsmöglichkeit für zwei Personenwagen zu verbessern ist, indem die Durchfahrtsbreite erhöht werden sollte. Im Bereich des horizontalen Versatzes, welcher noch mit weissen Strassenpfählen ergänzt wird, soll zudem eine weisse sogenannte Abweislinie eingezeichnet werden. Diese Randlinie zeigt den Velofahrenden, dass die Kunststoffelemente strassenseitig zu umfahren sind.

Wirkung erreicht
In seiner Antwort zeigt der Stadtrat sodann die Wirkung der provisorischen Verkehrsberuhigungsmassnahme auf: Mit den Fahrbahnverengungen wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert und somit der Fussgängerschutz bei den Strassenquerungen wesentlich verbessert. Erfahrungen mit vergleichbaren horizontalen Versätzen in den T-30 Zonen, den sogenannten Fussgänger- und Parkfeldnasen, bestätigen die Wirksamkeit der baulichen Massnahmen. Die lokale Massnahme im Bereich des Pflegezentrums Fürstenau wurde als Provisorium aus Kunststoffelementen installiert und wird bis zur Umsetzung des vom Parlament genehmigten Projektes «Strassenraumgestaltung Fürstenlandstrasse» bestehen bleiben.

Diese Umsetzung ist abhängig vom Projekt Netzergänzung Grünaustrasse, welches ein Element des Agglomerationsprojekts 3. Generation ist. Ein weiterer, ebenfalls aus Kunststoffelementen bestehender horizontaler Versatz wird beim Fussgängerübergang Spital installiert. Die Umsetzung ist, abhängig vom Baufortschritt Spitalumbau, für 2017 vorgesehen. Der geplante Fussgängerschutz wird gleichzeitig mit dem Neubau der behindertengerechten Bushaltestelle Spital Wil ausgeführt.
 
In seiner Stellungnahme kritisierte der Interpellant Thomas Hinder (SVP) noch einmal die Verkehrsschikane – es sei ein Hindernis, das schon zu verschiedenen Auffahrunfällen geführt habe und mehr eine Gefahrenquelle oder eine Behinderung denn eine wirkliche Verkehrsberuhigungsmassnahme darstelle. Sein Ziel sei klar: Es gehe nicht an, weitere solche Massnahmen in der Fürstenlandstrasse umzusetzen – Verkehrsbehinderung sei nicht gleich zusetzen mit Verkehrsberuhigung. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass es sich sehr wohl um eine Verkehrsberuhigungsmassnahme handle, den Begriff der Verkehrsschikane weise er zurück. Die Massnahme, die zu einer Verbesserung für die Autofahrenden geführt habe, basiere auf einem umfassenden Strassenkonzept für die Fürstenlandstrasse, das dem Parlament vorgelegt und von diesem gutgeheissen worden sei. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Thomas Hinder (SVP) mit der Antwort des Stadtrats einigermassen zufrieden.


Interpellation Benjamin Büsser (SVP) – Neues Baureglement Stadt Wil
Die SVP-Fraktion (Erstunterzeichner Benjamin Büsser, SVP) hat am 6. April 2017 mit 17 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Neues Baureglement Stadt Wil» eingereicht, in der sie zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.

Der Prozess zur Totalrevision der Nutzungsplanung der Stadt Wil – ausgehend von den ersten Schritten zur Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts – dauert nun schon mehr als zehn Jahre, die baldige Inkraftsetzung nimmt daher einen äusserst hohen Stellenwert ein, hält der Stadtrat in seiner Antwort fest. Das Stadtparlament hat den Bericht und Antrag zur Revision der Nutzungsplanung am 3. März 2016 genehmigt; aus der zweiten öffentlichen Auflage der Nutzungsplanung sind aber noch drei Einsprache-Rekurse hängig.

Der Stadtrat geht aktuell davon aus, dass in einem oder zwei dieser Verfahren durch Gespräche eine Einigung erzielt werden kann und die übrigen Rekurse durch das kantonale Baudepartement zu entscheiden sind. Ein solcher Entscheid könnte mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden; im schlechtesten Fall könnte dies eine deutliche Verzögerung für das Inkrafttreten der gesamten revidierten Nutzungsplanung bedeuten. Der Stadtrat sieht sich in der Verantwortung, in diesem Prozess eine aktive Rolle wahrzunehmen, das heisst sich für eine rasche Behandlung der noch hängigen Rekurse einzusetzen und die notwendigen Gespräche zu führen.

Bisheriges Recht gilt noch
Das kantonale Baudepartement hat in seinem Kreisschreiben vom März 2017 zu den Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) konkret Stellung genommen. Demnach wird auf Nutzungspläne, die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses nach Art. 29 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 6. Juni 1972 bereits öffentlich aufgelegen haben, das bisherige Recht angewendet (Art. 174 PBG); Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden sind innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn dieses Erlasses im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen (Art. 175 PBG).

Für die Stadt Wil bedeutet dies, dass das Inkrafttreten des PBG am 1. Oktober 2017 materiell vorerst wenig direkte Auswirkungen haben wird. Die geltenden Zonenpläne Wil und Bronschhofen-Rossrüti sowie die beiden Baureglemente Wil und Bronschhofen-Rossrüti bleiben anwendbar und sogar das eigentlich ausser Kraft gesetzte Baugesetz wird weiterhin angewendet, soweit sich die kommunale Bauordnung darauf bezieht. Derzeit liegt der Fokus klar darauf, möglichst rasch die revidierte Nutzungsplanung in Kraft setzen zu können. Der Stadtrat ist sich aber bewusst, dass anschliessend zeitnah die Revision in Angriff genommen werden muss, so dass die vom Kanton gewährte zehnjährige Übergangsfrist nicht vollumfänglich beansprucht werden muss.
 
Betreffend die Behandlung von Baugesuchen nach neuem Baureglement respektive dem damit einhergehenden allenfalls punktuell höheren Ressourcenbedarf hält der Stadtrat fest, dass davon auszugehen ist, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Baureglements nicht alle sich darauf abstützenden Baugesuche gleichzeitig eingereicht werden.
 
Der Interpellant Benjamin Büsser (SVP) hielt fest, dass die Bauwirtschaft ein wichtiger Träger für die wirtschaftliche Prosperität der Stadt Wil sei – diesem Wirtschaftsbereich wie auch allen anderen Anspruchsgruppen mit einem gültigen Reglement endlich einen klaren Rahmen zu geben und so bei allen Beteiligten oder Betroffenen für Rechtssicherheit zu sorgen sei daher zwingend notwendig. Der aktuelle Zustand sei nicht haltbar. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass er dieses Anliegen nachvollziehen könne und der Stadtrat diesem Thema eine entsprechend hohe Priorität beimessen werde. Abschliessend zeigte sich der Interpellant Benjamin Büsser (SVP) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.
 
Interpellation Jannik Schweizer (Jungfreisinnige) – Lindenhofquartier: Beschleunigung des projet futur
Jannik Schweizer, Jungfreisinnige Wil und Umgebung, hat am 6. April 2017 mit 19 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Lindenhof: Beschleunigung des projet futur» eingereicht, in der er zu drei Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
 
In seiner Beantwortung zeigt der Stadtrat die Schritte zur Umsetzung des Projektes auf. Derzeit befindet sich eine Richtofferte für die Erstellung eines Quartierrichtplanes respektive -leitbildes auf Grundlage des aktuellen kommunalen Richtplanes in der stadtinternen Prüfung. Zudem ist die Thematik des preisgünstigen Wohnens in Bearbeitung, hier sind Gespräche mit einem Raumplanungsbüro vorgesehen. Die Priorität der Realisierung eines Quartiertreffs bezeichnet der Stadtrat als hoch, sodass Begegnungs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten im Quartier gut koordiniert und räumlich nah zur Verfügung gestellt werden können. Ziel ist es, mit dem Budget 2018 Ressourcen für den Quartiertreff und das Quartierbüro bereitzustellen. Werden die Budgetposten vom Parlament genehmigt, können ab Februar 2018 die beiden Strategieziele von Seiten des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung respektive der Fachstelle Integration zeitnah umgesetzt werden. Der Stadtrat ist überzeugt, mit den beiden Massnahmen einen wichtigen Beitrag für ein gutes Zusammenleben im Quartier zu leisten.

Familienfreundliche Wohnformen fördern
Die Umsetzung des Gesamtprojekts (bestehend aus den Elementen Quartierentwicklung kommunikativ begleiten; Quartiertreffpunkt initiieren; Quartierbüro aufbauen; gemeinschaftliche Räume gestalten; bezahlbare, familienfreundliche Wohnformen fördern; Quartierrichtplan erarbeiten; Langsamverkehr optimieren) ist in drei Phasen vorgesehen – 2017/2018, 2019/2020 sowie 2021 und später. Der Stadtrat geht davon aus, dass das Gesamtprojekt grundsätzlich wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Hingegen dürfte sich die Erarbeitung eines Quartierrichtplans und -leitbildes verzögern, da die Erhaltung der städtebaulichen Qualitäten auch seitens Stadtplanung beurteilt werden soll, welche auch die vorgesehene Partizipation der Grundeigentümer koordinieren und durchführen müsste.
 
Der Interpellant Janik Schweizer (Jungfreisinnige) hielt fest, dass es nun darum gehe, diese Grundlagen auch in die Praxis zu übertragen und entsprechende Massnahmen innert nützlicher Frist umzusetzen. Er bedanke sich beim Stadtrat, dass das Lindenhofquartier diese Chance mit dem projet futur erhalten habe: Es sei ein vielfältiges, lebendiges und spannendes Quartier, das sich mit geeigneten Massnahmen weiter positiv entwickeln könne.Abschliessend zeigte sich der Interpellant Janik Schweizer (Jungfreisinnige) mit der Antwort des Stadtrats zufrieden.

An der Parlamentssitzung wurden folgende Vorstösse eingereicht:
- Interpellation Christine Hasler (CVP) – Samstags-Fremdbetreuung für Kinder
- Interpellation Adrian Bachmann (FDP) – Für ein neues Pfadiheim
- Interpellation Marianne Mettler (SP) – Eltern-Taxis gefährden die Sicherheit der Kinder
 

Dem eigenen Stadtrat mehr Vertrauen schenken
Die gebetsmühlenartige Forderung seitens Sebastian Koller seitens der Fraktion GRÜNE/prowil, das Benützungsreglement der Schul- und Sportanlagen durch das Parlament bewilligen zu lassen, erschien fast wie ein Misstrauensvotum gegenüber dem dafür zuständigen Stadtrat aus dem eigenen politischen Lager.

Es wäre langsam an der Zeit, die oppositionelle Haltung im Parlament zu verlassen und sich auf den Einsatz ihres Stadtrates zu verlassen, dass er in ihrem Sinne die Sache bestmöglich beeinflussen wird. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann gab dazu den passenden Hinweis, dass das Reglement in der alleinigen Verantwortung des Departementleiters stehe. Der übrige Stadtrat habe keinerlei Weisungsbefugnis.
Niklaus Jung