Dieser Fall sorgt in der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Wil wenn …» diese Woche für eine hitzige Debatte. Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Freitagnachmittag, 13. April. Und zwar auf dem Parkplatz Friedtalweg unweit der Rudenzburg-Kreuzung mitten in Wil. Eine Autolenkerin bekam einen Zettel mit der Aufforderung, binnen 7 Tagen 30 Franken zu bezahlen, weil sie keinen Parkschein gelöst haben soll. Der Zettel wurde um 15.37 Uhr ausgestellt. Jedoch kann die Autofahrerin einen Parkschein vorweisen, der an besagtem Tag bis um 16.03 Uhr gültig ist. Wenn die Nachzahlung nicht oder mittels zu tieferen Betrags erfolge, würde das Bussenverfahren via Gemeinde eingeleitet, ist auf dem Zettel weiter zu lesen.

Der Fall wirft Fragen auf. Und zwar in erster Linie jene, ob es überhaupt rechtens ist, das Geld auf diesem Weg einzutreiben. hallowil.ch hat sich bei der Kantonspolizei erkundigt. «Beim Parkplatz Friedtalweg handelt es sich um einen Privatparkplatz. Zudem ist es nicht eine Busse, sondern eine Umtriebsenschädigung. Diese ist zulässig und wurde vom Bundesgericht bestätigt», sagt Polizeisprecher Hanspeter Krüsi. Und weiter: «Sollte diese Umtriebsenschädigung nicht bezahlt werden, erfolgt eine Privatanzeige bei der Polizei. Dies kann dann eine Busse zur Folge haben.»